Wirtschaftsplan der WEG fehlerhaft – Wie legt man richtig Widerspruch ein?
Hallo zusammen. Ich habe vor einer Woche den Entwurf für den neuen Wirtschaftsplan unserer WEG erhalten, der auf der nächsten Versammlung beschlossen werden soll. Beim genauen Hinsehen sind mir einige Ungereimtheiten aufgefallen. Die angesetzten Kosten für die Gartenpflege haben sich im Vergleich zum Vorjahr fast verdreifacht, ohne dass ein neuer Vertrag beschlossen wurde, und auch die Verwaltungskosten weichen vom Vertrag ab. Ich möchte verhindern, dass dieser fehlerhafte Plan einfach so mehrheitlich beschlossen wird. Wie gehe ich da am besten vor? Kann ich im Vorfeld schriftlich widersprechen oder muss ich zwingend auf der Versammlung gegen den Beschluss stimmen und diesen danach gegebenenfalls anfechten?
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Ein fehlerhafter Wirtschaftsplan ist ärgerlich, aber du solltest jetzt strategisch vorgehen. Ein reiner schriftlicher Widerspruch im Vorfeld hat rechtlich keine aufschiebende Wirkung – der Plan kann trotzdem beschlossen werden. Du musst deine Kritikpunkte definitiv auf der Versammlung sachlich vortragen und im Protokoll festhalten lassen. Sollte der Plan dennoch beschlossen werden, bleibt oft nur die formelle Beschlussanfechtung innerhalb eines Monats. Eine detaillierte Anleitung und rechtliche Tipps zu genau diesem Ablauf findest du im Blog auf https://www.coeles.de/blog Dort wird präzise erklärt, wie man Fehler im Wirtschaftsplan aufdeckt, wie man sich auf der Versammlung verhält und wie eine Anfechtungsklage rechtssicher begründet werden muss.